Wie erfolgt die Zulassung?
Für die ersten 5 Versionen der intelligenten Motorsteuerung ECOMAX hat die Economymax GmbH bereits eine offizielle Zulassung in Form eines Teilegutachtens nach StVZO. Damit können die Versionen ohne Ausnahmegenehmigung verbaut und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Zur Erreichung einer Zulassung müssen unsere Produkte folgende Anforderungen erfüllen:
- Prüfung der technischen Hintergründe (Bauarten, Haltbarkeit usw.)
- stationärer Emissionstest ‐ European Steady Cycle (ESC)
- dynamischer Emissionstest ‐ European Transient Cycle (ETC)
- Rauchtest (Rauchtrübung) ‐ European Load Responsetest (ELR)
- Geräuschmessung nach 70/157/EWG
- Leistungsmessung nach 80/1269/EWG
- Verifizierung der Fertigung und Qualitätssicherung gem. DIN EN ISO 9001ff.
- Herstellerlistung beim Kraftfahrtbundesamt (KBA)
Vor diesem Hintergrund wurden aufwendige Prüfzyklen auf dem Motorenprüfstand des TÜV abgefahren und sichergestellt, dass sich die Emissionswerte gegenüber der Originalversion nicht verschlechtern und die bestehende Euro Abgasnorm mindestens eingehalten wird.
Auch die Geräuschemission der modifizierten Fahrzeuge wurde auf ISO-Fahrstrecken in Aachen sowie in Papenburg gemessen. Letztlich wurden alle Anforderungen vollständig erfüllt. Für weitere Motorentypen sind vergleichbare Zulassungsverfahren bereits in Vorbereitung.
Die Zulassung ist grundsätzlich erforderlich, da gemäß StVZO durch Änderungen an der Motorsteuerung ohne Teilegutachten die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Toleranzen für diese Änderungen gibt es nicht.
Aktuell können wir für folgende Fahrzeuge eine oder mehrere in Deutschland zugelassene ECOMAX Versionen anbieten:
- O 530 Citaro
- O 530 G Citaro
- O 530 L Citaro
- O 550 Integro
- S 315 UL
- S 316 UL
- S 317 UL
- S 315 H
- S 315 GT
- S 315 NF
- S 319 NF
- S 319 UL
- SG 321 UL

